(Der Bewerbungsschluss für den Jahrgang 2026/2027 ist der 10.04.2026)
Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein abgeschlossenes 1. Staatsexamen oder abgeschlossenes Masterstudium.
(Sollten Ihnen die Prüfungsergebnisse erst kurz nach Beginn des Neuen Referendariats vorliegen, können Sie unter Vorbehalt dennoch starten. Hier finden wir im Normalfall eine Regelung mit der Ausbildungsschule.)
Die einjährige Ausbildung beginnt in den Ausbildungsschulen zum jeweiligen Schuljahresbeginn und mit der theoretischen Ausbildung im September.
Ist die Schule Ihrer Wahl noch nicht Teil unseres Netzwerks, melden Sie sich gerne frühzeitig bei uns, wir werden dann Kontakt mit der Schule aufnehmen.
Zum Start der Ausbildung benötigt die Ausbildungsschule ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) und ein Gesundheitszeugnis ausgestellt vom Gesundheitsamt.
Die Gemeinde benötigt ein Formular für das erweiterte Führungszeugnis, welches Sie, bevor Sie zur Gemeinde gehen, bei Ihrer Ausbildungsschule anfordern müssen.